Schlussrechnungsprüfung

Die Prüfung von Schluss-, aber auch Zwischenrechnungen, insbesondere in umfangreichen Insolvenzverfahren kann eine erhebliche Herausforderung darstellen. Wir unterstützen Insolvenzgerichte bei der Ausübung der Aufsicht über den Insolvenzverwalter durch die Prüfung eingereichter Schluss- und Zwischenrechnungen im Rahmen der uns übertragenen Prüfungsschwerpunkte.

 

Die effiziente Schlussrechnungsprüfung setzt fachliche Qualifikation und Berufserfahrung voraus. Beides vereinbaren unsere Prüfer durch ihre Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung, Insolvenzverwaltung sowie Rechts- und Steuerberatung. Dies ermöglicht uns in besonderer Weise, neben der klassischen Prüfung der Buchhaltung die besonderen insolvenzrechtlichen Fragestellungen zu erkennen, sinnvolle Prüfungsschwerpunkte zu setzen und die gewonnenen Prüfungsergebnisse einzuordnen.