Schlussrechnungsprüfung

Schlussrechnungsprüfung soll Entlastung für die Gerichte, vor allem für die Rechtspfleger, mit sich bringen und diesen klare Entscheidungsgrundlagen liefern. Sie lebt von Prüfungserfahrung, darauf aufbauenden Prüfungskonzepten und der Berufserfahrung als Insolvenzverwalter. Wir vereinen diese Erfahrung und haben uns selbst auch bereits mit zahlreichen Schlussrechnungsprüfungsberichten auseinandergesetzt.

 

Bisher haben sich folgende Prüfungsschwerpunkte als besonders relevant herausgestellt:

- Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit des Belegwesens,
- Sachliche und rechnerische Richtigkeit der Buchführung,
- Korrekte Erfassung, Abwicklung und Befriedigung der Aus- und Absonderungsrechte,
- Vollständige und ordnungsgemäße Masseverwertung,
- Prüfung der Ordnungsgemäßheit, Angemessenheit und Dokumentation von eigenen bzw.
  an Sozietätsmitglieder oder beauftragte Dritte geflossene 
  Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskosten sowie für sonstige Dienstleistungen,
- Ordnungsgemäßheit und Angemessenheit der beglichenen Masseverbindlichkeiten
- Berechnung der für die Verfahrenskosten maßgeblichen Teilungsmasse
- Ermittlung der bis zum Verfahrensabschluss noch zu erwartenden Einnahmen, insbesondere
  aus Steuererstattungen
- Abgleich der beantragten Vergütungszuschläge mit aktueller Kommentierung als
  Entscheidungshilfe für die gerichtliche Entscheidung über die Angemessenheit