8. Sachstände

Während der Dauer des Insolvenzverfahrens erstattet der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht in sechs-monatigen Abständen Bericht über den Stand des Verfahrens. Der Insolvenzverwalter berichtet über den Bestand und die Entwicklung der Masse und den Fortgang der Verwertung der Insolvenzmasse.

Beteiligte eines Verfahrens, wie Gläubiger, der Schuldner oder auch das Gericht haben die Möglichkeit, sich im Gläubiger-Informations-System über den Stand des Verfahrens zu informieren. Für einen entsprechenden Zugang ist die jedem Beteiligten zugesandte PIN erforderlich. Dadurch werden Sachstandsanfragen sowohl bei Gericht, als auch bei dem Insolvenzverwalter überflüssig.